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   BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B   

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https://dejure.org/2010,52834
BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B (https://dejure.org/2010,52834)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B (https://dejure.org/2010,52834)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2010 - B 5 R 202/10 B (https://dejure.org/2010,52834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Sachaufklärungsrüge - rechtliches Gehör - Gehörsrüge - sozialgerichtliches Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Sachaufklärungsrüge - rechtliches Gehör - Gehörsrüge - sozialgerichtliches Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Sachaufklärungsrüge - rechtliches Gehör - Gehörsrüge - sozialgerichtliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B
    Soweit - wie vorliegend - Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 55) .

    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist die Behauptung einer bestimmten entscheidungserheblichen Tatsache und die Angabe des Beweismittels für diese (zum Ganzen BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN, RdNr 8) .

    Lag damit bereits ein psychosomatisches Gutachten vor, so war das Berufungsgericht, das über Art und Zahl der einzuholenden Sachverständigengutachten nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (§ 153 Abs. 1, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 Zivilprozessordnung) , zur weiteren Beweiserhebung auf psychosomatischem bzw neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet nur verpflichtet, wenn das Vorgutachten grobe Mängel aufgewiesen oder unlösbare Widersprüche im Bereich der Befunderhebung enthalten hätte, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen wäre oder Zweifel an der Sachkunde des Gutachters hervorgerufen hätte (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9) .

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B
    Zwar kann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein, wenn die Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl BVerfG Beschlüsse vom 24.10.2007 - BVerfGK 12, 346, 350 f, vom 18.1.2008, NVwZ 2008, 669, 670 und Nichtannahmebeschluss vom 20.2.2008 - NVwZ 2008, 780, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B
    Zwar kann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein, wenn die Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl BVerfG Beschlüsse vom 24.10.2007 - BVerfGK 12, 346, 350 f, vom 18.1.2008, NVwZ 2008, 669, 670 und Nichtannahmebeschluss vom 20.2.2008 - NVwZ 2008, 780, jeweils mwN) .
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B
    Allerdings dürfen auch in diesen Fällen die besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge durch ein Ausweichen auf die Gehörsrüge nicht umgangen werden (Senatsbeschluss vom 22.10.2008 - B 5 KN 1/06 B - Juris RdNr 15; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6, 9) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B
    Andernfalls liefen die Beschränkungen, die § 103 SGG für die Sachaufklärungsrüge normiert, im Ergebnis leer (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7).
  • BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B
    Zwar kann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein, wenn die Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl BVerfG Beschlüsse vom 24.10.2007 - BVerfGK 12, 346, 350 f, vom 18.1.2008, NVwZ 2008, 669, 670 und Nichtannahmebeschluss vom 20.2.2008 - NVwZ 2008, 780, jeweils mwN) .
  • BSG, 22.10.2008 - B 5 KN 1/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung eines

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B
    Allerdings dürfen auch in diesen Fällen die besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge durch ein Ausweichen auf die Gehörsrüge nicht umgangen werden (Senatsbeschluss vom 22.10.2008 - B 5 KN 1/06 B - Juris RdNr 15; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6, 9) .
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 28.9.2010 - B 5 R 202/10 B - BeckRS 2010, 74248 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (BSG vom 28.9.2010 - B 5 R 202/10 B - BeckRS 2010, 74248 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 214/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Das gesetzliche Erfordernis eines Beweisantrags kann daher nicht mit dem Argument umgangen werden, das LSG habe eine anwaltliche Vertretung verhindert (vgl zum Argument der Verletzung rechtlichen Gehörs als Umgehung BSG stRspr, zB Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 28.9.2010 - B 5 R 202/10 B - Juris RdNr 11 mwN; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.2.2017 - B 13 R 355/16 B - BeckRS 2017, 104878, RdNr 7) .
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